Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlich erteilten Zustimmung weitergegeben werden. Die Weitergabe unserer Angebote an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung von Schadenersatz in Höhe der vollen Provision, falls ein Vertrag zwischen dem Dritten und dem Vermieter, Verpächter oder Verkäufer zustande kommt.
2. Der Nachweis der Objekte erfolgt mit den Angaben, die uns vom Objektauftraggeber gemacht worden sind. Eine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Die Haftung für eine etwaige Unrichtigkeit der erteilten und von uns weitergegebenen Angaben ist ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenvergabe bleibt vorbehalten. Wir verpflichten uns, erteilte Aufträge sorgfältig und vertraulich zu bearbeiten.
3. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden. Wird ein Alleinauftrag erteilt, so hat der Auftraggeber alle Interessenten nach Abschluss des Vertrages an uns zu verweisen. Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist er zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet. Eine etwaige frühere Objektkenntnis bei Interessenten ist unbeachtlich. Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Eigentümer und Interessent darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
4. Der Objektauftraggeber ist damit einverstanden, dass wir auch für den anderen Vertragsinteressenten als Makler tätig werden.
5. Die Provision ist bei Notarvertragsabschluß über das von uns nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt sofort fällig und zahlbar. Es gelten die Vereinbarungen im Verkaufsauftrag mit dem Verkäufer sowie die Vereinbarungen mit dem Käufer im Maklervertrag gemäß Gesetzmäßigkeiten vereinbart.
6. Durch Nachweis der Vermittlung entstehen folgende Provisionssätze: a) Bei Verkauf von unbebauten Grundstücken von den ersten 25000 € des Kaufpreises 11,9 % inkl. gesetzlicher Mwst., für den darüber hinausgehenden Betrag 7,14 % inkl. gesetzlicher Mwst. zu Lasten des Erwerbers. Bei Verkauf von Mehrfamilienhäusern ab 3 WE hat der Käufer 6 % zzgl. Mwst. allein zu zahlen. b) Bei Verkauf von Wohnungen, Ein und Zweifamilienhäusern sowie Wochenendhäusern gilt generell ab Kaufpreis 89.000 € 6 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Mwst., jedoch einen Mindestbetrag von 5117 € inkl. gesetzlicher Mwst. bis zu einem Erwerbspreis von 88.000 € zu Lasten des Erwerbers (50 %) und des Verkäufers (50 %). Der Verkäufer kann nach Abstimmung auch die komplette Innenprovision übernehmen, indem der Angebotspreis brutto inklusive der vollen Maklergebühren angeboten wird. c) Bei Geschäftsverkäufen und Geschäftskäufen 5,95 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mwst. zu Lasten des Erwerbers. d) Bei Wohnungsanmietung ortsübliche Provision von 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mwst. zu Lasten des Vermieters. Hier sind individuelle Vereinbarungen möglich. Erteilt der Mietinteressent einen Wohnungssuchauftrag bezahlt dieser bei erfolgreicher Vermittlung den beauftragten Makler nach dem Bestellerprinzip. e) Bei gewerblicher Anmietung ortsübliche Anmietung von 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mwst. zu Lasten des Vermieters. Auch hier sind individuelle Vereinbarungen möglich. Erteilt der Suchende einen Auftrag für eine geeignete Gewerbeimmobilie so zahlt dieser bei erfolgreicher Vermittlung den Makler nach dem Bestellerprinzip.
7. Unser Provisionsanspruch entfällt weder bei Nichterfüllung eines Vertrages noch bei Eintritt von auflösenden Bedingungen noch aus einem sonstigen Rechtsgrund, insbesondere wegen Anfechtung, Rücktritt etc. Der Provisionsanspruch entfällt auch nicht, wenn der Interessent das Objekt zu anderen Bedingungen oder in der Zwangsversteigerung bzw. freihändigen Versteigerung erwirbt. Der Auftraggeber ist ebenfalls zur Zahlung der Provision an den Makler verpflichtet, wenn ein vom Makler ursprünglich angebotenes Objekt aufgrund eines späteren Direktangebotes des Verkäufers oder Einschaltung von Dritten erworben wird, auch wenn die Bedingungen abweichen. Gleiches gilt wenn Verhandlungen zunächst über den Makler scheiterten und später unter Ausschaltung des Maklers fortgeführt werden und zum Vertragsschluss führten.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld.
9. Vereinbarungen und Zusicherungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
10. Im Internet werden unsere Angebote in Form von Kurzexposes unterbreitet; deren Nutzung zur Angebotsannahme und somit zum Provisionsanspruch führen. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Verkauf/die Vermietung mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposes in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.
11. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen lückenhaft oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
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4. Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes nach § 34 c GewO zur Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume sowie Darlehen gemäß Stadt Bitterfeld/Wolfen OT Bitterfeld – Am Markt, Stadt Bitterfeld – Ordnungs- und Gewerbeamt.
5. Ust.-Id.-Nr. 116/106/06697
6. E-Mail:info(at)bh-immo.de